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Tarifurteil: Mit sauberer Zeitarbeit auf der sicheren Seite

Düren | Sicherlich haben auch Sie in den vergangenen Tagen davon gehört oder gelesen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch in der zweiten Instanz die Tariffähigkeit abgesprochen hat.

Nicht nur Zeitarbeitsfirmen, die einen mit dem  CGZP abgeschlossenen Tarifvertrag anwenden, drohen jetzt Nachforderungen in Milliardenhöhe. Auf Grund der so genannten Durchgriffs- oder Subsidiärhaftung müssen die Entleiher für zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge ihrer zahlungsunfähigen Personaldienstleister aufkommen. Arbeitsrechtsexperten zu folge entspricht dies pro Mitarbeiter und Jahr einer Summe zwischen 10.000 und 16.000 Euro.

Wie aber unterscheide ich Zeitarbeitsfirmen, die nach Niedriglohntarif arbeiten von sauberen Personaldienstleistern?
Da eine Reihe von Anbietern zu den Doppelanwendern gehört, sprich neben DGB- auch CGZP-Tarifverträge nutzt, hilft in letzter Konsequenz nur der Blick in den Arbeitsvertrag der externen Mitarbeiter oder der Rückgriff auf ein Unternehmen, dass mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit zertifiziert worden ist.

Die Marx Automation GmbH wurde als erstes Unternehmen im Großraum Düren von den unabhängigen Prüfern der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit auf die ausschließliche und korrekte Anwendung der DGB-Tarife hin überprüft und für vorbildlich befunden.