marx handwerk brandschutzsysteme

Rauchmelder

Seit dem 1. April 2013 gibt es in NRW die Rauchmelderpflicht, für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2017. Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung können Sie unter §49 Absatz 7 nachlesen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und bieten Ihnen die passende Lösung für Ihr Gebäude an.

Brandschottungen

Wir sorgen durch ständige Weiterbildung und Zertifizierung unserer Mitarbeiter dafür, dass Wanddurchführungen wieder fachgerecht und sicher verschlossen werden. So wird im Brandfall Feuer und Rauch ausreichend lange eingedämmt.

Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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