Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, bieten wir die Betreuung Ihrer Maschinen und Anlagen als Dienstleistung an. Den Umfang der notwendigen Arbeiten bestimmen allein Sie.


Bei neueren Maschinen geben die Maschinenunterlagen, wie zum Beispiel Gebrauchsanleitungen, Auskunft über die turnusmäßig anfallenden Arbeiten. Sollten solche Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir auch in der Lage, Maschinen, Anlagen oder Teile davon zu inspizieren um den Ist-Zustand zu bestimmen und auf dieser Basis Wartungspläne zu erstellen. Diese umfassen in der Regel das Nachstellen, Schmieren, Nachfüllen, Ergänzen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln. Zur Bestimmung des Zustands ist auch die Reinigung ein Teil der Wartungsarbeiten. Weiterhin wird der planmäßige Austausch von Verschleißteilen, wie zum Beispiel Filtern und Dichtungen, vorgenommen und kleinere Defekte repariert.

In Abgrenzung zur Wartung sind Instandsetzungen in der Regel auf Grund von ungeplanten Ereignissen notwendig. Sind Verschleiß und Abnutzung der offensichtliche Grund, lassen wir die Erkenntnisse in die Wartungspläne einfließen, um die Ursachen als künftige Stillstandsgründe für die Zukunft auszuschließen.

Vorteilhaft, insbesondere auf die Reparaturzeiten bezogen, ist, wenn die instandzusetzenden Maschinen auch durch uns gewartet werden, uns also bekannt sind.

Ihre Maschinen und Anlagen sind bei uns in guten Händen. Wir reparieren elektrische und mechanische Fehler. Wenn Maschinenunterlagen vollständig vorhanden sind ist das von Vorteil. Allerdings versuchen wir auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrungen immer unser Bestes zu geben, auch dann, wenn die Unterlagen nicht oder nur unvollständig zur Verfügung stehen. In der Regel können wir Ihnen schnell die Lösung des Problems aufzeigen.
Jeder Betrieb, der mindestens einen Angestellten beschäftigt, muss entsprechend der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) beschäftigen. Zentrale Aufgabe dieser ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen. Die Einsatzzeit der SiFa ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und deren Gefährdungen (Gefährdungsklassen).


Nach §76 ASchGs haben Arbeitgeber in folgenden aufgezählten Angelegenheiten eine SiFa und eventuell weitere geeignete Fachleute hinzuzuziehen:

  • in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
  • bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
  • bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
  • bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung,
  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung,
  • bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung,
  • bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • bei der Planung von Arbeitsstätten und
  • bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes.

Die Tätigkeiten der SiFa (§77 ASchGs) können folgendermaßen zusammen gefasst werden:

  • die Beratung der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung,
  • die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Angelegenheiten gemäß § 76 Abs. 3,
  • die Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch die Gewerbeaufsicht,
  • die Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung
  • die Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen,
  • die Koordination der Tätigkeit mehrerer Sicherheitsfachkräfte
  • die Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses,
  • die Überprüfung und Anpassung der nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderlichen Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der festgelegten Maßnahmen samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und
  • die Weiterbildung bis zum Höchstausmaß von 15 % der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit.

Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, diese Aufgabe auch von einem überbetrieblichen Dienst wahrnehmen zu lassen.
Wir können Ihnen diese Dienstleistung anbieten und beraten Sie gerne.

An dieser Stelle nochmals als Hinweis: Wir bieten auch die Dienstleistung Brandschutzbeauftragter an und beraten Sie auch hier gerne!
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind für Sie keine Sprechblasen! Sie sind verantwortlich und lassen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchführen.

Unsere Mitarbeiter sind befähigt, diese Prüfungen auch als Dienstleistung für Sie zu erbringen.

Folgende Prüfungen führen wir aus:

  • Brücken-, Portal- und Schwenkkräne nach DGUV V57 und DGUV G309-001,
  • Hebezeuge, Anschlagmittel, Hubmagnete, Traversen, Hebeklemmen nach DGUV I200-061 und DGUV R100-500,
  • Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV V54 und DGUV G309-008,
  • Hubwagen nach DGUV V68,
  • Hebebühnen nach BGR 500/BGG 945,
  • Ketten nach DGUV R109-004, Drahtseile nach DGUV R109-005 und Faserseile nach DGUV R109-006,
  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel nach DGUV R100-500,
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV V3,
  • Leitern und Tritte nach DGUV I208-016,
  • Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster nach ASR A1.7,
  • Prüfung von Beleuchtungsanlagen nach ASR 7/3 und ASR A3.4,
  • Sonstige Prüfungen wie z. B. wiederkehrende Überprüfung Drehmomentschlüssel

Wir unterstützen Sie gerne, kontaktieren Sie uns!

Innovative und individuelle Lösungen aus einer Hand

Mit einem erfahrenen Team aus Ingenieuren, Technikern, Meistern und Facharbeitern optimieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Unternehmensprozesse.

Unsere breitgefächerten Kompetenzen in den Bereichen Konstruktion (mechanisch; elektrisch), Programmierung (SPS; Roboter; Hochsprachen; Datenbanken), Visualisierung, Montage, Schaltschrankbau, Inbetriebnahme und Projektmanagement, ermöglichen es uns individuelle und innovative Lösungen aus einer Hand zu realisieren.

Ein Spezialgebiet ist die Entwicklung, Programmierung und Inbetriebnahme von Anlagen im Bereich Halbleitertechnik.

Die Wassertechnik entwickelt und produziert Anlagen, die mikrobiologische Verkeimungen in Wasser beseitigen. Legionellen, Pseudonomaden und andere Keime und Bakterien werden sicher und nachhaltig beseitigt. Zu den Anwendungen gehören Trinkwasser, Kühlwasser, Prozesswasser.

Ob Neuanlagen, Modernisierung oder gemeinsame Entwicklung neuer Produkte – wir sind Ihr Partner im weltweiten Einsatz.


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