Nach §§40 und 95 der Strahlenschutzverordnung sind unsere Mitarbeiter darin ausgebildet, auch in strahlungsgefährdeten Bereichen zu arbeiten.
Zudem sind wir nach §15 der Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit §17 des Atomgesetzes berechtigt, unter unserer Aufsicht stehende Personen in fremde Anlagen oder Einrichtungen als beruflich strahlenexponierte Personen zu beschäftigen oder in fremden Anlagen oder Einrichtungen selbst Aufgaben wahrzunehmen.
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